
Der Förderaufruf bietet Antragstellern die Möglichkeit, neue Konzepte für die Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Gymnasien im BOP zu erproben. Ziel ist, gute konzeptionelle Eckpunkte später auch für andere Träger nutzbar zu machen.
Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) Stand: Oktober 2017
Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Hier ist die Fördermaßnahmen „Modellprojekte zu Berufsorientierung in Gymnasien“ des BMBF auszuwählen. Zudem ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung des über das „easy-Online“ gestellten Antrags einschließlich einer Projektbeschreibung einzureichen (diese finden Sie auf „easy-Online" im Reiter Vorhabenbeschreibung).
Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen. Förderanträge konnten bis zum 31. März 2019 gestellt werden.
Nein. Grundsätzlich können aus allen Bundesländern Konzepte für Modellprojekte eingereicht werden. Sollten im jeweiligen Bundesland bereits ähnlich gelagerte Fördermöglichkeiten für die Kooperation mit allgemeinbildenden Gymnasien bestehen, ist im Antrag eine Abgrenzung vorzunehmen. Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Abstimmung mit dem Land.
Die Potenzialanalyse kann in dem Fall nicht beantragt werden, weil sie bereits anderweitig gesichert ist. Es können in diesem Fall nur bis zu maximal 8 Werkstatttage mit dem Tageshöchstsatz von 60 Euro pro Schüler/-in gefördert werden.
In der Projektbeschreibung ist eine kurze Erläuterung unter 4.1 zur landesseitigen Umsetzung der Potenzialanalyse ausreichend. Wie die Ergebnisse der Potenzialanalyse dann für die Werkstatttage aufgegriffen werden, ist unter 5.2 aufzuführen.
Nein. Es muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden, der auch die regionale Einpassung berücksichtigen sollte.
Nein. Anträge können ausschließlich für die Kooperation mit allgemeinbildenden Gymnasien gestellt werden.
Nein. Die Anzahl der teilnehmenden Gymnasien sollte jedoch im Sinne eines Projektes mit Modellcharakter sinnvoll ausgewählt sein. Ein Ansatz, der beispielsweise flächendeckend sämtliche Gymnasien einer Region einbezieht, wäre weniger sinnvoll im Rahmen eines Modellvorhabens.
Nein. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. Es kann eine halbe Stelle Projektpersonal gemäß 5.3 im Förderaufruf gesondert beantragt werden.
Nein, es ist grundsätzlich möglich, sie ein- oder zweitägig durchzuführen.
Nein. Sie ist den Werkstatttagen vorgelagert.
Ja. Die Pflichtfelder (*) sind voreingestellt und erfordern eine Eingabe. Die Zeichenanzahl ist gegenüber der „Projektbeschreibung-BOGY“ jedoch deutlich geringer.
Nein, hinsichtlich der Darstellung gibt es keine Vorgabe.
Nein.
Sie klicken in der Finanzierungsübersicht auf (F0862) Eigenmittel und Zuwendung. Dort geben Sie in der Tabelle bei Förderquote 100% an.
Dies hat rein technische Gründe. Die Eingabe-Maske des easy-Online-Formulars wurde für Anträge zur „Modellprojekten BO in Gymnasien“ umgestaltet, diese Änderungen wurden jedoch nicht in allen Hintergrundeinstellungen des Systems übernommen, weshalb die Überschriften im Ausdruck zum Teil nicht den Feldbezeichnungen der Antragsmaske entsprechen.
Im Feld (F0822) in easy-online rechnen Sie für die Werkstatttage bitte die Summe der Pauschale (vgl. 5.3 im Förderaufruf) zusammen und tragen diese im Feld „Betrag“ ein. Beispiel:
Im Feld (F0850) in easy-online können Sie (je nach Ihrer konzeptionellen Planung) differenzieren zwischen 1- und 2-tägiger Potenzialanalyse, da unterschiedliche Pauschalbeträge gezahlt werden (vgl. 5.3 im Förderaufruf). Beispiel:
Bitte führen Sie die Schulen im Dokument „Projektbeschreibung BOGY“ auf.
Da der 31. März 2019 ein Sonntag ist, gilt ein Antrag als fristgerecht eingereicht mit einem Poststempel bis einschließlich 01. April 2019.